Anmeldung 5. Klassen
Alle Informationen und Dokumente für die Anmeldung finden Sie hier!
Anmeldung 11. Klasse für Schülerinnen und Schüler mit erweitertem Sekundarabschluss I
Auch im nächsten Schuljahr bietet die Wilhelm-Raabe-Schule wieder eine zusätzliche 11. Klasse an für Schülerinnen und Schüler, die an einer Realschule oder einer IGS den erweiterten Sekundarabschluss I erreicht haben und nun die gymnasiale Oberstufe besuchen wollen.
1. Informationsabend für Schülerinnen und Schüler erweitertem Realschulabschuss:
Am Dienstag, den 24.01.203 findet um 18 Uhr in der Aula der Wilhelm-Raabe-Schule (im Haupthaus in der Langensalzastr. 24) ein Informationsabend über die Aufnahme in die Klasse 11d der Einführungsphase und über den generellen Aufbau der Sekundarstufe II statt. Interessierte Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigte sind hierzu herzlich eingeladen.
Wir freuen uns auf Sie!
Die finale Anmeldung erfolgt dann vom 06.-10.02.2023 per Post.
2. Hinweise zur Anmeldung E-Phase (Klasse 11d)
Zur Bewerbung auf einen Schulplatz nutzen Sie bitte ausschließlich die Bewerbungsunterlagen der Homepage. Füllen Sie diese bitte sorgfältig aus und schicken Sie dann die Unterlagen geschlossen per Post an das Oberstufensekretariat der Wilhelm-Raabe-Schule zu Händen von Frau Höfer.
Überprüfen Sie bitte die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und Angaben. Richten Sie sich hierbei bitte nach der folgenden Auflistung:
– Anmeldebogen
– Sorgerechtserklärung
– alle bisherigen Zeugnisse (als Kopien)
Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen sind Sie noch nicht an der Schule angenommen. Sie werden weitergehend über die potenzielle Aufnahme durch uns informiert.
Das Anmeldeformular für die neue 11. Klasse 2023/2024 finden Sie hier.
Bei Fragen schicken Sie gerne eine Mail unter Angabe Ihrer Mailadresse und der Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können an:
Schulordnung der Wilhelm Raabe-Schule
Schulordnung der Wilhelm-Raabe-Schule
Die Schulordnung richtet sich nicht ausschließlich, aber doch hauptsächlich an die Schülerinnen und Schüler unserer Schule, also auch an Dich (Der Einfachheit halber erlauben wir uns das ‚Du’). An ihr haben Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und die Schulleitung mitgearbeitet.
Sie wurde nicht geschrieben um Euch Vorschriften zu machen, sondern um ….
Ja, warum eigentlich? Würde das Miteinander nicht auch ohne Ver- und Gebote klappen? Vielleicht? Vielleicht, wenn alle (Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler) gute Vorbilder wären und sich immer rücksichtsvoll in der Schule verhielten, könnte man tatsächlich auf solch eine Schulordnung verzichten.
Ihr sollt Euch möglichst konfliktfrei in der Schule und auf dem Schulgelände bewegen können. Ihr sollt wissen, was man machen darf und dabei die Gewissheit haben, dass dies für alle in der Schule die Grundlage des Umgangs und Verhaltens unter- und miteinander ist. Das schafft auch eine Sicherheit, die das Miteinander bestimmt leichter macht.
In diesem Sinne soll die Schulordnung nicht als Bevormundung, sondern als Hilfe gesehen werden.
1. Allgemeines
In einem sauberen Gebäude fällt das Arbeiten leichter. In diesem Sinne beteiligen sich alle an der Pflege des Ge- bäudes und seiner Einrichtung. Ein sorgsamer Umgang mit dem Inventar und den Lernmitteln verlängert deren Lebensdauer und entlastet damit die Umwelt und den Schulhaushalt. Die Lehrkräfte sind dabei Vorbild und den Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsbefugt.
- 1.1. Gebäude, Inventar und Lehrmittel werden schonend behandelt. Schäden werden bitte unverzüglich imSekretariat oder beim Hausmeister gemeldet. Bei grob fahrlässigen Beschädigungen haftet der Verursa-cher bzw. der Erziehungsberechtigte.
- 1.2. Lehrkräfte besitzen gegenüber den Schülerinnen und Schülern ein generelles Weisungsrecht. Den Anord-nungen des Hausmeisters und des Reinigungs- sowie Mensapersonals ist gleichermaßen Folge zu leisten.
- 1.3. Alle Schulräume (Klassen-, Fach-, Aufenthaltsräume, Flure und insbesondere Toiletten) und der Schulhofwerden in ordentlichem Zustand gehalten, weil anderen Schmutz und Unrat nicht zuzumuten sind. Wir bemühen uns, den Müll nach unseren Möglichkeiten zu trennen. Altpapier wird in jedem Fall vom übri- gen Müll getrennt entsorgt. Klassen und Kurse werden nach festem Plan zur Pflege des Schulgeländes herangezogen.
- 1.4. Die Anordnung der Tische und Stühle wird nur in Absprache zwischen Schülern, Schülerinnen und Lehr- kräften verändert.
- 1.5. Die Schule haftet nicht für verloren gegangene Geldbeträge und Wertsachen.
- 1.6. Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.
2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
Grundgedanke der folgenden Regeln ist die Rücksicht: Rücksicht von Spielenden und Nichtspielenden auf dem Schulhof, Rücksicht auf Mitschüler, auf Lehrer und von Lehrern. So soll alles vermieden werden, was andere stö- ren oder verletzen könnte, sei es körperlich oder seelisch. Das kann z. B. Lärm sein oder Müll, aber auch unange- messene Kleidung.
- 2.1 Die Schüler und Schülerinnen betreten die Schulgebäude frühestens um 7:30 Uhr und begeben sich zuihren Klassenräumen.
- 2.2 Nach Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Klassenraum auf. Sollte eine Klasse10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft sein, so meldet sich das Klassensprecherteam un-verzüglich im Sekretariat.
- 2.3 Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schülern in den großen Pausen an die frische Luft zu gehen. ImÜbrigen gilt die Pausenordnung (s.4).
- 2.4 Mit Schneebällen und anderen Gegenständen, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, darf aufdem Schulgelände nicht geworfen werden.
- 2.5 Laufen und Bewegungsspiele, dazu gehören auch Ballspiele, sind im Schulgebäude nicht erlaubt. Aggres-sive und die Aggressivität fördernde Spiele sind nicht erlaubt.
- 2.6 Es ist nicht gestattet die Grundstücksgrenzen zu übertreten. Dies gilt auch, wenn Bälle und andere Spiel-geräte auf Nachbargrundstücken landen.
- 2.7 Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 bis 10 dürfen in den großen Pausen das Schulgelände nur zumGebäudewechsel verlassen, in der Mittagspause nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Anträge sind an den zuständigen Sek. I-Koordinator zu richten.
1
2.8 2.9 2.10
2.11 2.12
2.13
Nach Unterrichtsschluss ist es nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt, sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufzuhalten.
Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden.
Smartphones, digitale Fotoapparate und andere privat genutzte elektronische Geräte müssen vor Beginn des Unterrichts ausgeschaltet werden.
Smartphones u.ä. Geräte dürfen im Schulgebäude wie folgt genutzt werden:
In den Pausen und Freistunden im überdachten Außenbereich vor dem Gebäudeeingang zum Schulhof.
Für die Schülerinnen und Schüler der SEK II in den Pausen und Freistunden zusätzlich im Aufenthaltsbe- reich der SEK II im 3. OG.
Im Unterricht auf Anweisung der Lehrkraft.
Es ist in der Schule streng verboten Foto- oder Tonaufnahmen gegen den Willen der Beteiligten zu ma- chen.
Während des Unterrichts ist Essen generell nicht gestattet, ausgenommen sind die Zeiten während länge- rer Klassenarbeiten und Klausuren. Regelungen zum Trinken während des Unterrichts treffen die jeweili- gen Lehrkräfte mit den Lerngruppen.
Das Kauen von Kaugummi ist in der Schule verboten, weil die Beseitigung der Kaugummireste dem Reini- gungspersonal nicht zuzumuten ist.
3. Mensa
Die Mensa ist eine Ruhezone in der Schule. Hier soll es vor allem während der Mittagspause möglich sein, in ent- spannter Atmosphäre und ordentlicher Umgebung ungestört zu essen. Die Lautstärke und das Verhalten müssen daher entsprechend zurückhaltend sein.
- 3.1 Die Sitzplätze in der Mensa sind in der Mittagspause vorrangig für diejenigen vorgesehen, die beim Cate-ringunternehmen Essen bestellt haben.
- 3.2 Vor dem Mittagessen sollen Schultaschen und Jacken /Mäntel aus Hygienegründen in dem dafür vorgese-henen Raum abgelegt werden.
- 3.3 Die Essenszeiten sind einzuhalten.
- 3.4 Es wird nur innerhalb des festgelegten Bereichs in der Mensa gegessen.
- 3.5 Jede/r hinterlässt einen sauberen Platz. Verunreinigungen werden umgehend beseitigt.
- 3.6 Essensreste und Geschirr werden an die dafür vorgesehenen Abstellplätze gebracht.
- 3.7 Bei Verstoß gegen die Mensa-Ordnung kann die Schulleitung ein Mensa-Verbot aussprechen.
4. Pausenordnung
- 4.1 Die Frühsaufsicht schließt ab 7.45 Uhr die Klassenräume im Erdgeschoss auf.
- 4.2 Die Jahrgänge der Sekundarstufe I verlassen in den großen Pausen die Klassenräume und gehen auf denSchulhof. Der Mensabereich bleibt weiterhin während der Pause zugänglich.
Die Schülerinnen und Schüler der 8-10 Klassen dürfen in den Pausen zusätzlich den Aufenthaltsbereich im 1. OG nutzen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich in ihren Klassenräumen bzw. im 3. Stock aufhalten und den dortigen Aufenthaltsbereich nutzen.
Die Räume werden vom Fachlehrer/von der Fachlehrer/in abgeschlossen. Die aufsichtführende Lehrkraft schließt ab dem „Vorgong“ die Klassenräume wieder auf. - 4.3 Bei rotem Licht (extreme Wetterlagen) darf der Schulhof nicht betreten werden.
5. Sonstiges
In diesem Abschnitt sind einige ergänzende Punkte aufgeführt, die nur kurz beschrieben werden können oder auf andere Vorschriften verweisen. Zum Teil betreffen sie die Sicherheit im Gebäude und auf dem Schulgelände.
- 5.1 Die Zugänge zur Schule, vor allem die Eingangsbereiche an den Haupteingängen, sind für Besucher freizu halten.
- 5.2 Sowohl das Rauchen einschließlich E-Zigaretten als auch der Konsum alkoholischer Getränke ist auf demSchulgelände untersagt.
- 5.3 Geltende Erlasse und Bestimmungen sind Bestandteile dieser Schulordnung.
Hannover, November 2018 gez. Thunich, Schulleiter
Beschwerdeordnung
Es ist zwar die Ausnahme an der Wilhelm-Raabe-Schule, aber es kommt in unregelmäßigen Abständen doch immer wieder vor, dass Beschwerden über Lehrkräfte eingehen.
Der Umgang mit Beschwerden über Lehrkräfte bedarf einer sachlichen und angemessenen Strategie, deren Stärke in der Verbindlichkeit
liegt. Die Einhaltung eines festgelegten Instanzenweges trägt zur Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten wie auch der Schulleitung bei. Der Vorschlag den Umgang mit Beschwerden über Lehrkräfte zu regeln, beruht auf der Überzeugung, dass Beschwerden zur Normalität des schulischen Alltags gehören und in konstruktiver Weise bearbeitet werden können und sollen.
So unerfreulich Beschwerden auch sein mögen, sie enthalten oft auch
Ansatzpunkte für eine positive ”Verwertung” in der Schule. Jede Beschwerde, die an die Schulleitung herangetragen wird, soll daraufhin
überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob die
Beschwerde auf ein generelles, z.B. in organisatorischen Regelungen
der Schule begründetes Problem verweist. So können Beschwerden als eine Art ”Frühwarnsystem” genutzt werden, das es ermöglicht etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten, so dass es nicht zu einer dauernden Wiederholung oder unnötigen Eskalation kommt. Dies istAusdruck eines professionellen Umgangs mit Problemen und Beschwerden, steigert die Zufriedenheit und trägt zu einem positiven Schulklima bei, das allen an
der Schule beteiligten Menschen zugute kommt – und ganz nebenbei
– die Qualität von Schule verbessert. Entscheidend ist für jede Art
des Umgangs mit Beschwerden, dass Verfahren vereinbart werden
und diese für alle Beteiligten bekannt und transparent gemacht werden.
Wenn dann noch alle die notwendige Selbstverpflichtung auf
die vereinbarten Verfahren ernst nehmen und sich daran halten, verlieren
Beschwerden viel von ihrem Schrecken und sie werden als ”Ressource”
für die Schule nutzbar.
Die Gesamtkonferenz der Schule hat am 17. November 2009 auf Vorschlag
des Schulvorstandes folgendes Verfahren beschlossen:
Grundsätze
- Beschwerden werden dort bearbeitet, wo sie auftreten.
- Der „Instanzenweg“ ist einzuhalten.
- Auf jeder Instanzenebene soll eine den Konflikt lösende Vereinbarung angestrebt werden.
- Auf allen Ebenen sind die Vereinbarungen zu dokumentieren.
- Alle Beteiligten erhalten eine Kopie der Vereinbarung.

Unterrichtszeiten
Unsere Unterrichtszeiten sind:
- Stunde: 8:00-8:45 Uhr
- Stunde: 8:45-9:30 Uhr
- Stunde: 9:55-10:40 Uhr
- Stunde: 10:40-11:25 Uhr
- Stunde: 11:45-12:30 Uhr
- Stunde: 12:30-13:15 Uhr
- Stunde: 14:00-14:45 Uhr
- Stunde: 14:45-15:30 Uhr
- Stunde: 15:35-16:20 Uhr
- Stunde: 16:20-17.05 Uhr
Pausen:
1. gr. Pause: 9:30-9:45 Uhr
2. gr. Pause: 11:25-11:45 Uhr
Mittagspause: 13:15-14:00 Uhr
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